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Keine höhere Steuer auf Mensaessen in Soltau

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Klingbeil erzielt Klärung im Finanzministerium Böhme-Zeitung vom 24.01.2013 bz Soltau/Berlin. Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber dem hiesigen Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil (SPD) klargestellt, dass das Mensaessen in Soltau auch in Zukunft dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent unterliegt. Klingbeil hatte sich auf Hinweis von Norbert Bauerschaper, Vorsitzender des Fördervereins des Gymnasiums Soltau und Vorsitzender des Mensavereins Soltau, an das Ministerium gewandt. Bauerschaper hatte in seinem Schreiben von einem Gerichtsurteil berichtet, nach welchem künftig nur noch die Lieferung von Standardspeisen nach Art eines Imbissstands dem reduzierten Steuersatz unterliegen solle. In Soltau hat der Mensaverein jedoch mit dem Lieferanten einen Vertrag abgeschlossen, der vorsieht, dass die Speisen nach ernährungsphysiologischen Grundsätzen und Anforderungen hergestellt werden und sich an den Prinzipien einer vollwertigen Ernährung orientieren. Als Folge des Urteils hätte die Lieferung also mit 19 Prozent statt 7 Prozent versteuert werden müssen. Dies hätte für den Lieferanten auch rückwirkend gegolten. „Wir hätten die Preise für das Mensaessen dann um circa 40 Cent pro Essen anheben müssen“, so Bauerschaper. „Die Alternative, die Preise nicht zu erhöhen, hätte zwangsläufig einen Verlust an Qualität bedeutet.“ Klingbeil nahm das Anliegen auf und wandte sich an das Bundesfinanzministerium: „Ich habe das Finanzministerium auf die Situation in Soltau hingewiesen und um eine Klärung gebeten“. Der parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk teilte darauf in einem Schreiben mit, dass es im ersten Halbjahr 2013 eine überarbeitete Verwaltungsanweisung geben werde. Danach wird auch in Zukunft die Frage, ob es sich bei der Lieferung von Mensaessen um eine Standardspeise oder ein qualitativ hochwertiges Produkt handelt, für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung nicht von Bedeutung sein. Es bleibt also bei dem reduzierten Steuersatz von sieben Prozent.

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